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Angeln in Neustrelitz und Mecklenburg-Vorpommern

Die Mecklenburgische Seenplatte ist ein Eldorado für Angelfreunde. 

Die Gewässer in und um Neustrelitz bieten landschaftliche Schönheit mit meist optimalen Bedingungen für das Angeln von großen und kleinen Fischen. 

Gut erreichbare Angelplätze gibt es praktisch überall. Vorraussetzung für das Angelvergnügen ist jedoch ein Fischereischein oder der zeitlich befristete Touristen-Fischereischein sowie eine Gewässererlaubnis, da es in ganz Mecklenburg-Vorpommern keine freien Angelgewässer gibt.

Der Touristen-Fischereischein

Jeder Bürger von Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und einem anderen Staat kann einmal im Jahr den auf 28 Tage befristeten Touristen-Fischereischein zur Ausübung des Fischens beantragen. 

Der Schein kann bei Vorlage des Erstdokuments mehrmals im gleichen Kalenderjahr um weitere 28 Tage verlängert werden. Erhältlich ist der Schein nur in örtlichen Ordnungsbehörden. Zu beachten ist, dass Einwohner einer Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern nur in der auf ihrem Personalausweis angegebenen Behörde einen Touristen-Fischereischein erhalten. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben unterliegen nicht der Fischereischeinpfllicht. Sie benötigen jedoch eine Angelerlaubnis.

Antragstellung

Vor Ort ist ein Antrag auf den Touristen-Fischereischein zu stellen. 
Hierzu wird ein Personaldokument benötigt, um Identität und Richtigkeit der Angaben eines Antragstellers zu prüfen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist als Nachweis der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde vorzulegen. Sollte ein Antragsteller die postalische Zusendung des Touristen-Fischereischeins wünschen, so muss der Antrag mindestens 21 Tage vor dem Angeltermin an die örtliche Behörde gesendet werden.

Behörde zur Ausstellung des Touristen-Fischereischeins

Der Touristen-Fischereischein wird im Bürgerbüro der Stadt Neustrelitz, Markt 1, ausgestellt.

Außerhalb der Öffnungszeiten erhalten Bürger, die nicht aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, den Schein in der Tourist- und Nationalparkinformation, Strelitzer Str. 1.

Kosten

Die Gebühr für die Erstausstellung des Touristen-Fischereischeins beträgt ca. 24 Euro. Jede Verlängerung des Scheins wird mit ca. 13 Euro bemessen.

Die Angelerlaubnis

Neben dem Fischereischein oder Touristen-Fischereischein benötigt jeder Angler eine Angelerlaubnis. 

Diese wird in der Regel durch Eigentümer oder Pächter von Gewässern ausgestellt.

In Neustrelitz ist die Erlaubnis für viele Seen in den örtlichen Angelgeschäften und der Berufsfischerei Glashagen erhältlich.

Ein genaues Gewässerverzeichnis für Mecklenburg-Vorpommern ist auf der Webseite des Landesangelverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. einzusehen.

Bei weiteren Fragen zum Touristen-Fischereischein wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Neustrelitz.